Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Karl Westermann GmbH Oelde (Stand 08/2023)

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, welche die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, einschließlich der Nutzung des Wellness und SPA-Bereichs oder die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und sonstigen Veranstaltungsräumen des Hotels, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Messen zum Gegenstand haben, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen der Karl Westermann GmbH (nachstehend auch Hotel genannt).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn dieses vorher ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder eines sonstigen Mietgegenstandes sowie deren Nutzung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Seitens des Veranstalters besteht in jedem Fall die Verpflichtung, die im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Räume überlässt. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache, hingewiesen werden.

Vertragsabschluss

1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Die entsprechende Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers vorausgesetzt, erhält der Gast eine entsprechende Reservierungsbestätigung. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Karl Westermann GmbH zustande. Dieser steht es frei, die Zimmer- und/oder die Seminar-/Tagungsraumbuchung schriftlich zu bestätigen.

Die Angebote des Hotels bezüglich verfügbarer Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Es steht ihm zudem frei, den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages abzulehnen.

Es besteht zudem kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.

2. Sofern die Buchung von einem Dritten vorgenommen wird, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Dem Hotel ist der Schutz der personenbezogenen Daten wichtig. Die Einzelheiten hinsichtlich des Datenschutzes sind jederzeit unter dem nachstehenden Link einsehbar: https://hotelwestermannoelde.de/datenschutzerklaerung/

Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen, Stornierungen

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist von der schriftlichen Zustimmung des Hotels abhängig. Wird eine solche Bestätigung nicht erteilt, ist der Gast zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Gast die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht dann, wenn dem Gast ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Das Recht zum Rücktritt besteht jedenfalls dann, wenn zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin oder eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde. In diesen Fällen ist der Rücktritt ohne die Zahlung von Schadensersatz- oder Zahlungsansprüchen seitens des Hotels möglich. Sollte der Rücktritt des Gastes nicht innerhalb der hierfür zwischen den Parteien vereinbarten Frist sowie der vereinbarten Form erfolgt sein, ist das Recht zum Rücktritt erloschen. Es sei denn, dem Gast würde darüber hinaus ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen.

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenem Zimmer oder nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Leistungen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer während der identischen Zeit sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Sofern das Zimmer/die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Rücktritt durch das Hotel

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem/den vertraglich gebuchten Zimmer/Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem, insbesondere wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurücktreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer oder Appartements schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

4. Vorstehendes gilt ebenfalls für ein mögliches Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und einem Veranstalter.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes/Veranstalters auf Schadensersatz.

Preise, Zahlung, Zahlungsmittel, Aufrechnung

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerbelegung sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, soweit nicht ein direkter Vertrag zwischen dem Gast und dem Dritten geschlossen wird und das Hotel die Drittleistung nur vermittelt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zur Zeit des Vertragsabschlusses mit ein. Erhöht oder ermäßigt sich während der Vertragslaufzeit die gesetzliche Mehrwertsteuer, verändert sich das Entgelt für die in Anspruch genommene Leistung entsprechend.

Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

2. Im Fall der langfristigen Vermietung behält sich das Hotel eine turnusmäßige Preisanpassung (jährlich) vor. Hierbei legt es den Preisindex des statistischen Bundesamtes zu Grunde. Die Erhöhung hat in diesem Fall dem billigen Ermessen zu entsprechen.

3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Das Hotel kann jederzeit zu Gunsten des Gastes ein davon abweichendes Fälligkeitsdatum bestimmen. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express.

Zur Abwicklung von Zahlungen verwenden wir das 3D-Secure 2.0 Verfahren zur sicheren und verstärkten Kundenauthentifizierung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Zahlungsvorgängen finden Sie unter https://hotelwestermannoelde.de/datenschutzerklaerung/.

Wenn dieses nicht möglich ist, können wir diesen Hinweis auch streichen.

4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des 5 Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Aufwendungsersatz infolge eines anfänglichen oder nachträglichen Mangels, für den das Hotel infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen hat, gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Recht des Gastes, die Rückforderung von Überzahlungen oder anderweitige Forderungen gegen das Hotel aus dem Hotelvertrag gesondert geltend zu machen, bleibt unberührt.

Zimmerbereitstellung und deren Rückgabe

1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des Anreisetages und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late-Check-out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late- Check-out besteht nicht.

Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers und für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen, regulären Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des regulären Listenpreises. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Untervermietung

Dem Gast ist die Unter- oder Weitervermietung bzw. der Weiterverkauf von gebuchten Zimmern untersagt. Dieses insbesondere dann, wenn der Gast hierfür höhere Preise als die tatsächlichen Zimmerpreise erhebt. Er ist verpflichtet, umfassend Auskunft über evtl. erzielte Untervermietungserlöse und Vertragspartner gegenüber dem Hotel zu erteilen.

Die Abtretung des Anspruchs gegen das Hotel an Dritte ist ebenfalls unzulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ebenfalls nicht zulässig.

Haftung

Die Karl-Westermann GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Die Haftung der Karl-Westermann GmbH besteht ebenfalls in den Fällen einer Pflichtverletzung begangen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinausgehende Haftung und entsprechende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Um eine möglichst kurzfristige Beseitigung von Störungen oder Mängeln zu gewährleisten, ist der Gast verpflichtet, das Hotel umgehend, nach eigener Kenntnisnahme, auf solche hinzuweisen.

Für vom Gast eingebrachte Sachen besteht eine Haftung des Hotels nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein möglicher Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich, nachdem der von dem möglichen Schadensfall an einer von ihm eingebrachten Sache Kenntnis erlangt hat, dieses gegenüber dem Hotel anzeigt. Will der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte, schriftliche Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

Vom Gast erteilte Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Dieses gilt ebenfalls für die Behandlung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast, Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und die Nachsendung derselben. Dieses allerdings nur gegen ein entsprechendes Entgelt.

Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz -auch gegen Entgelt- zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht insoweit nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden ausschließlich auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt sie anderenfalls für die Dauer von drei Monate auf. Sofern Sie einen erkennbaren, wirtschaftlichen Wert haben sollten, werden sie im Anschluss hieran an das örtliche Fundbüro übergeben. Sollte die Übergabe an das örtliche Fundbüro nicht möglich sein, werden sie für die Dauer von weiteren neun Monaten aufbewahrt. Nach dem Ablauf dieser Frist werden sie entweder verwertet oder aber vernichtet. Für die Haftung des Hotels gelten die vorstehenden in Ziffer enthaltenen Bestimmungen entsprechend.

5. Die Haftung des Hotels ist begrenzt auf eine Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von ??? EUR.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 BGB). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch das Hotel.

Haftung

Der Gast haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

Er ist zudem dazu verpflichtet, die verursachten Schäden unverzüglich nach der Kenntniserlangung gegenüber dem Hotel anzuzeigen.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtungen frei.

Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Veranstalters unter Nutzung von Strom und sonstigen Leistungsnetzen des Hotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann die Zustimmung von der Zahlung einer Ausfallvergütung abhängig gemacht werden.

Der Veranstalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Leistungsnetzen und sonstigen Anlagen des Hotels, es sei denn, dass das Hotel diese zu vertreten hat. Durch die Verwendung derartiger eigener Anlagen des Veranstalters entstandenen Energiekosten kann das Hotel separat in Form einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen.

Will der Veranstalter eigene Telefon-, Telefax- und sonstige Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Zustimmung kann von der Zahlung einer Anschlussgebühr abhängig gemacht werden.

Anmeldung GEMA

Das Hotel weist den Gast darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder ähnlichem eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Gast und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Gast stellt das Hotel ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter http://www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück darf nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht erlaubt. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

Nichtrauchen im Hotel

Bei dem Hotel handelt es sich um ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag erhöht oder verringert sich, falls das Hotel dem Gast einen höheren Schaden nachweisen kann oder aber der Gast einen niedrigeren Schaden nachweist.

Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung des Hotels. Aus diesem Grund ist der Gast dazu verpflichtet, die Absicht, ein Haustier mitbringen zu wollen, dem Hotel vorab bekannt zu geben.

Sofern seitens des Hotels die Zustimmung hierzu erteilt werden sollte, geschieht dieses ausschließlich unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt.

Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar des Hotels ist nicht gestattet.

Für das Haustier fällt eine Gebühr von 15,00 EUR pro Nacht an. Dieses gilt jedoch nicht für Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.

Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:

https://hotelwestermannoelde.de/datenschutzerklaerung/

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Anmietung von Zimmern und Veranstaltungsräumen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Oelde.

Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist das Gericht des vorstehend genannten Erfüllungsortes. Dessen Zuständigkeit wird hiermit in jedem Fall auch im Verhältnis zu denjenigen Veranstaltern vereinbart, die die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Abs. 1 ZPO erfüllen und/oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (wobei das Hotel bei letzteren nach seiner Wahl aber auch berechtigt ist, Klage im allgemeinen Gerichtsstand des Veranstalters im Ausland zu erheben).

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Zimmern und Veranstaltungsräumen und/ oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Mit Übermittlung seiner personenbezogenen Daten stimmt der Kunde der Speicherung und Nutzung selbiger für ausschließlich interne Marketingzwecke zu. Diesem Nutzungsrecht kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an Hotel Karl-Westermann GmbH, Clarholzer Straße 26, 59302 Oelde oder durch eine E-Mail an ????? widersprochen werden.

WLAN-Nutzung

1. Nutzungsbedingungen des WLAN-Zugangs

Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.

2. Unsere Leistungen

1. Das Hotel stellt Ihnen in den Gästezimmern und dem öffentlichen Bereichen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

2. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Hotels. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.

3. Das Hotel gewährleistet ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch kann es keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.

4. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

5. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

3. Zugang und Nutzung

1. Das Hotel bietet den Zugang zum Gäste-WLAN nur für Besucher unseres Unternehmens an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste unseres Hotels.

2. Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.

Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Es steht dem Hotel frei, den Zugang zum Hotspot jederzeit ohne Angabe von Gründen einzuschränken oder einzustellen.

4. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Gast bei der Anmeldung zum Hotspot abrufbar gemacht wird.

4. Zugangsdaten

1. Sofern der Gast im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben hat, sind diese von ihm geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

2. Sollte er Registrierungsdaten erhalten haben, hat der Gast sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit seinen Benutzerdaten ausschließlich durch ihn als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von diesen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Gast verpflichtet, das Hotel hierüber umgehend zu informieren.

3. Der Gast haftet als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seine Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Pflichten als Nutzer

1. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von vom zu seiner Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

2. Er ist zudem verpflichtet, bei der Nutzung des Hotspots des Hotels die geltenden Gesetze einzuhalten.

3. Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

6. Preise

Der Dienst wird kostenlos erbracht.

7. Verfügbarkeit der Leistungen

Da diese Leistungen unentgeltlich erbracht werden, hat der Gast keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Das Hotel bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.

8. Verbotene Handlungen

Dem Gast sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte
  • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein
  • die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen
  • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters
  • die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters
  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit)
  • die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.

Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

9. Sperrung von Zugängen

Das Hotel kann den Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Gast gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn das Hotel ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

10. Haftungsfreistellung

1. Der Gast ist als Nutzer für alle seine Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot des Hotels vornimmt, selbst verantwortlich.

2. Der Gast stellt das Hotel von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen dieses wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.

3. Der Gast ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

11. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt das Hotel keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12. Haftungsbeschränkung

1. Das Hotel haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von diesem verursachten Schäden unbeschränkt.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet es im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

3. Im Übrigen haftet es nur, soweit das Hotel eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

4. Soweit die Haftung des Hotels nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dieses auch für seine Erfüllungsgehilfen.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Datenschutz

1. Das Hotel trägt Sorge dafür, dass die personenbezogenen Daten des Gastes nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

2. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Gast eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass dieser diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

3. Um die Leistungen des Hotspots für den Gast erbringen zu können, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten seines Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar der Person des Gastes zugeordnet werden.

14. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

2. Wenn der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist Oelde ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.